Vollzugs-
und Bewährungsdienst

Leistungsauftrag

Der Vollzugs- und Bewährungsdienst vollzieht die ihm von Gesetzes wegen übertragenen Aufträge sowie weitere von den Strafbehörden angeordnete Sanktionen.

Er ist im Rahmen folgender Aufträge tätig:

  • Gemeinnützige Arbeit (Art. 79a StGB)
  • Freiheitsstrafen (Art. 40, 41 StGB), inkl. vorzeitigem Vollzug
  • Ersatzfreiheitsstrafen (Art. 36, 106 StGB)
  • Verwahrungen (Art. 123a BV, Art. 64-64c StGB)
  • Stationäre und ambulante therapeutische Massnahmen (Art. 59-63 StGB), inkl. vorzeitigem Vollzug
  • Andere Massnahmen gemäss Art. 66 und 67 StGB (Friedensbürgschaft und Berufsverbot)
  • Bewährungshilfe aufgrund (teil-)bedingter Strafe oder nach bedingter Entlassung (Art. 44, 87, 93 StGB)
  • Weisungskontrolle (Art. 87, 94 StGB)
  • Pflicht- und freiwillige Beratung (im Rahmen der Wegweisung aufgrund häuslicher Gewalt)
  • Strafprozessuale Ersatzmassnahmen anstelle U-Haft (Art. 237 StPO)
  • Freiwillige soziale Betreuung (Art. 96 StGB; Entlassene Grosshof auch bei Endstrafe)

Unsere Kernleistungen sind:
 

  • Sanktionenvollzug regeln:
    Dies umfasst alle Tätigkeiten, welche zur Durchführung von Sanktionen notwendig und geboten sind, d.h. die administrative Fallführung und alle damit verbundenen Entscheidungen für alle Klienten in der Vollzugsverantwortung des Kantons Luzern.
  • Abklären, Bericht erstatten:
    Abklärungen sind für die Gestaltung des Vollzugs wie auch für die Arbeitspartner (z.B. Strafverfolgungsbehörden, Gerichte) von Bedeutung. Das Ziel ist es, ein möglichst umfassendes Bild zu erhalten bezüglich Rückfallrisiko, Eignung für bestimmte Vollzugsformen sowie über den Bedarf an sozialen und therapeutischen Interventionen. Abklärungen können auch an externe Spezialisten delegiert werden.
  • Beraten, Unterstützen, Befähigen:
    Dies umfasst die soziale Arbeit im Rahmen der Umsetzung strafrechtlicher Sanktionen. Neben der Vermittlung sozialer Sicherheit stehen die auf Verminderung des Rückfallrisikos orientierten Interventionen sowie die Begleitung von angeordneten Therapien und Weisungen im Vordergrund.

Daneben erbringen wir folgende weitere Leistungen:
 

  • Entwicklung, Implementierung geeigneter Instrumente zur Risiko- und Eignungsbeurteilung:
    Für die einzelnen gesetzlichen Aufträge und Klientengruppen braucht es geeignete Konzepte und definierte, nachvollziehbare Standards. Deren Entwicklung erfolgt im Rahmen von internen Projekten oder in Beteiligung an Projekten anderer Fachorganisationen.
  • Erschliessung externer Ressourcen:
    Die Arbeit mit Straffälligen muss mittels externen Ressourcen sinnvoll unterstützt werden, um so eine Brücke zur Gesellschaft herzustellen. Darunter fallen die Zusammenarbeit mit dem sozialen Netz, anderen sozialen Organisationen sowie den Arbeitgebern wie auch der Einsatz freiwilliger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (noch nicht vorhanden).
  • Optimierung der Organisationsstrukturen:
    Veränderungen der Klientel, neue Erkenntnisse im Umgang bzw. in der Behandlung straffälliger Personen sowie neue gesetzliche Grundlagen bedingen eine laufende Überprüfung und Verbesserung/Optimierung der Organisationsstrukturen.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter qualifizieren und weiterbilden:
    Die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden ist ein zentrales Element um den laufend ändernden und anspruchsvollen Anforderungen gerecht zu werden und um zielgerichtete, professionelle Arbeit leisten zu können.
  • Vernetzung mit Arbeitspartnern des Justizvollzugs:
    Nur Interdisziplinarität kann zum Erfolg führen. Dies bedingt eine enge Zusammenarbeit innerhalb des Justizvollzugs im Kanton Luzern wie auch darüber hinaus.
  • Öffentlichkeitsarbeit:
    Die Informationsvermittlung erfolgt in Absprache (oder im Auftrag) mit der Dienststelle MZJ / des Departements.
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