Der Bereich Bewährungsdienst ist für die Durchführung von Bewährungshilfe, Weisungen, Ersatzmassnahmen, Lernprogrammen sowie für die Organisation und Überwachung von ambulanten Therapien zuständig. Sie hat die Aufgabe, straffällig gewordene Personen, welche sich nicht oder nicht mehr im Straf- oder Massnahmenvollzug befinden, zu begleiten und in verschiedenen Belangen zu unterstützen.
Unser Ziel ist es, einer möglichen Rückfallgefahr vorzubeugen, indem wir das Risikopotential erkennen und es im Rahmen des gesetzlichen Auftrages bearbeiten.
Insbesondere sind wir zuständig für:
- Führen von gerichtlich oder amtlich angeordneter Bewährungshilfe (Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche, in finanziellen Belangen sowie bei der sozialen Integration)
- Durchführung von gerichtlich angeordneten Ersatzmassnahmen anstelle von Untersuchungshaft
- Kontrolle der Einhaltung von ambulanten Massnahmen und Weisungen