Straf- und Massnahmenvollzug

Der Bereich Straf- und Massnahmenvollzug vollzieht durch Gerichte und Strafverfolgungsbehörden angeordnete unbedingte Freiheitsstrafen, Ersatzfreiheitsstrafen, stationäre therapeutische Massnahmen sowie Verwahrungen.

Das Ziel des Straf- und Massnahmenvollzugs ist der regelkonforme Vollzug der angeordneten Strafen und Massnahmen sowie im Rahmen des auf Rückfallprävention ausgerichteten risikoorientierten Sanktionenvollzugs die schrittweise Reintegration der verurteilten Personen in die Gesellschaft.

Insbesondere sind wir zuständig für:

  • Einweisung der verurteilten Personen in die geeignete Vollzugs- oder Therapieeinrichtung
  • Vollzugsplanung
  • Gewährung von Vollzugslockerungen im Rahmen des progressiven Stufenvollzugs
  • Entscheid über die bedingte Entlassung
  • Anordnung von Probezeit, Bewährungshilfe und allfälligen Weisungen nach einer bedingten Entlassung
  • Prüfung und Vollzug von besonderen Vollzugsformen (Gemeinnützige Arbeit, Halbgefangenschaft, Electronic Monitoring)
VBD