Vollzugs-
und Bewährungsdienst

Opferbenachrichtigung

Gemäss Art. 92a des StGB können Opfer von Straftaten Informationen über wesentliche Entscheide zum Straf- und Massnahmenvollzug der verurteilten Person verlangen. Mehr Informationen zu den Voraussetzungen und zum Antrag finden Sie im entsprechenden Formular.

Formular(e) bitte ausgefüllt und unterschrieben senden an:

Vollzugs- und Bewährungsdienst
Armee-Ausbildungszentrum
Murmattweg 8
6000 Luzern 30

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