Halbgefangenschaft

Halbgefangenschaft - HG (Art. 77b StGB)

In der Halbgefangenschaft (HG) setzt die verurteilte Person während ihrer Freiheits- oder Ersatzfreiheitsstrafe ihre Arbeit, Ausbildung oder Beschäftigung ausserhalb der Vollzugseinrichtung fort. Die Ruhe- und Freizeit verbringt sie in der Vollzugseinrichtung, im Kanton Luzern ist dies das Wohnheim Lindenfeld in Emmen.

  • Die Vollzugsbehörde legt fest, wann und wie lange die verurteilte Person die Vollzugseinrichtung verlassen darf (Arbeit und freie Zeit). Die übrige Zeit muss in der Vollzugseinrichtung verbracht werden.

  • 1 Tag HG entspricht 1 Tag Freiheits- bzw. Ersatzfreiheitsstrafe.

Grundvoraussetzungen
  • Strafe(n) bis max. 12 Monate;
  • keine Fluchtgefahr;
  • keine Rückfallgefahr;
  • Aufenthaltsrecht in der Schweiz;
  • keine Landesverweisung;
  • Arbeit oder Ausbildung im Umfang von mind. 20h/Woche bzw. Haus-/Erziehungsarbeit.
https://www.wohnheim-lindenfeld.ch/

Links und Infos

Merkblatt HG

Antragsformular

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